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Frequently Asked Questions

  • Wie sind die Öffnungszeiten des TÜVs für die theoretische Prüfung?
    Öffnungszeiten: TÜV Krefeld, Elbestraße 7, 47800 Krefeld Montag: 8:00 - 11:00 Uhr Mittwoch: 13:30 - 15:30 Uhr Voraussetzungen sind, dass: - die Ausbildung abgeschlossen ist und ein Ausbildungsnachweis vorliegt, den erhälst Du in der Fahrschule. - das Mindestalter erreicht ist. - die Prüfung bezahlt ist. - ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird. Die neuen Öffnungszeiten gelten ab dem 01.10.2023.
  • Wie sind die Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes für die Abholung des Führerscheines?
    Öffnungszeiten: Elbestraße 7, 47800 Krefeld Montag: 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Wie lange dauert es bis meine Papiere vom Straßenverkehrsamt wieder da sind?
    In der Regel dauert die Bearbeitung der Unterlagen ca. 4-6 Wochen.
  • Wie erfahre ich, ob mein Antrag vom Straßenverkehrsamt bearbeitet wurde?"
    Der Fahrschüler erhält einen Brief vom TÜV. Sobald dieser angekommen ist, meldet sich der Fahrschüler in der Fahrschule.
  • Wie lange sind meine Papiere beim TÜV gültig?
    Ab dem Datum an dem der Antrag beim Straßenverkehrsamt/TÜV bearbeitet worden ist, haben die Unterlagen eine Gültigkeit von einem Jahr. Solange hat man Zeit, die theoretische Prüfung zu absolvieren. Besteht man diese, so verlängert sich die Gültigkeit der Papiere um ein weiters Jahr. Ist die praktische Prüfung nach einem Jahr nicht absolviert, verfallen die Unterlagen.
  • Was ist die theoretische Ausbildung?
    Die theoretische Ausbildung umfasst Theoriestunden, die in den Räumlichkeiten der Fahrschule stattfinden. Die Anzahl der Theoriestunden richtet sich nach der jeweiligen Führerscheinklasse.
  • Ab wann darf ich mit der Fahrausbildung beginnen?
    Immer sechs Monate bevor man das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse erreicht hat.
  • Wie lange braucht man im Durchschnitt für die theoretische Ausbildung?
    Das richtet sich vor allem nach dem Zeitaufwand, den der Fahrschüler investieren kann. Der theoretische Unterricht wird viermal wöchentlich angeboten.
  • Wie lange muss ich warten wenn ich durchgefallen bin?
    Man muss zwei Wochen warten. Bei einer Mofaausbildung gibt es keine Wartefrist.
  • In welcher Sprache kann ich die theoretische Prüfung absolvieren?
    Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch.
  • Was ist die praktische Ausbildung
    Der praktische Unterricht umfasst besondere Ausbildungsfahrten, welche von der jeweiligen Führerscheinklasse abhängen.
  • Wann beginnt die praktische Ausbildung?
    Du entscheidest selber, wann du mit der praktischen Ausbildung anfangen möchtest. Dies richtet sich vor allem nach deinem Lerntyp.
  • Wie viele Fahrstunden brauche ich?
    Die Mindestanzahl der Fahrstunden ist je nach Führerscheinklasse gesetzlich festgelegt. Des Weiteren kommt es hierbei auch auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers an.
  • Was ist BF17?
    Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
  • Gibt es besondere Vorschriften bei der Fahrausbildung für das BF17?
    Nein. Die Fahrschüler und Fahrschülerinnen erhalten dieselbe Ausbildung wie jene, die ihre Fahrerlaubnis erst mit 18 Jahren erwerben und danach gleich den „Kartenführerschein“ bekommen.
  • Welche Vorraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?
    Die Begleitperson kann werden, wer 30 Jahre oder älter ist. seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein

Alle Angaben ohne Gewähr.

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