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Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A

Fahrerlaubnis gilt für:

Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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Kraftrad über 45 km/h bbH

  • über 35 kW Motorleistung 

  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

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Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung mehr als 15 kW,

  • Hubraum mehr als 50 ccm.

Eingeschlossene

Klassen:

A2

 

A1

​

AM

Mindestalter:

Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)

bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre


Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der

Ausbildung:

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff          bei Vorbesitz  6 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

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Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
Fahrstunden bei Dunkelheit

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Bei Vorbesitz von A1:

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3 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

1 Fahrstunde bei Dunkelheit

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Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteillt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden.

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Abzulegende Prüfungen:

  • Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

  • Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten

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