Führerscheinklasse A
Führerscheinklasse A
Fahrerlaubnis gilt für:
Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Kraftrad über 45 km/h bbH
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über 35 kW Motorleistung
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Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
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Kraftfahrzeuge
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Motorleistung mehr als 15 kW,
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Hubraum mehr als 50 ccm.
Eingeschlossene
Klassen:
A2
A1
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AM
Mindestalter:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Bei Vorbesitz von A1:
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3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
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Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteillt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden.
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Abzulegende Prüfungen:
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Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
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Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten