
Führerscheinklasse AM
Führerscheinklasse AM
Fahrerlaubnis gilt für:
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge
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Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
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Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
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Verbrennungsmotor max. 50ccm
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Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
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Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
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Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung.
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Elektromotoren max. 4kW Nenndauerleistung,
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bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max, 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Mindestalter:
15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Abzulegende Prüfungen:
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Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
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(zulässige Fehler Punkte 10; es sei denn, 2. Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet, gilt die Theoretische Prüfung als nicht bestanden).
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Praxis: Dauer mindestens 55 Minuten