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Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse AM

Fahrerlaubnis gilt für:

Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

  • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,

  • Verbrennungsmotor max. 50ccm

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.

  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung.

  • Elektromotoren max. 4kW Nenndauerleistung,

  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max, 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter:

15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der

Ausbildung:

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
  Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Abzulegende Prüfungen:

  • Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    • (zulässige Fehler Punkte 10; es sei denn, 2. Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet, gilt die Theoretische Prüfung als nicht bestanden).

  • Praxis: Dauer mindestens 55 Minuten

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