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Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A2

Fahrerlaubnis gilt für:

Mittelschwere Krafträder bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Eingeschlossene

Klassen:

A1

AM

Mindestalter:

18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der

Ausbildung:

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff          bei Vorbesitz 6 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Abzulegende Prüfungen:

  • Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden).

  • Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).

  • Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten (bei Aufstiegsprüfung 40 Minuten).

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