
Führerscheinklasse A2
Führerscheinklasse A2
Fahrerlaubnis gilt für:
Mittelschwere Krafträder bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Eingeschlossene
Klassen:
A1
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AM
Mindestalter:
18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Abzulegende Prüfungen:
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Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden).
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Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).
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Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten (bei Aufstiegsprüfung 40 Minuten).