top of page

Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1

Fahrerlaubnis gilt für:

Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Das Verhältnis vom Leistungsgewicht beträgt max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung aber maximal 15 kW.

Eingeschlossene

Klassen:

AM

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Mindestalter:

16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der

Ausbildung:

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff         bei Vorbesitz Doppelstunden Grundstoff
  Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Abzulegende Prüfungen:

  • Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden).

  • Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).

  • Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten

bottom of page