Führerscheinklasse A1
Führerscheinklasse A1
Fahrerlaubnis gilt für:
Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Das Verhältnis vom Leistungsgewicht beträgt max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung aber maximal 15 kW.
Eingeschlossene
Klassen:
AM
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Mindestalter:
16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Abzulegende Prüfungen:
-
Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden).
-
Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).
-
Praxis: Dauer mindestens 70 Minuten