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Fahreignungsseminar

Fahreignungsseminar seit dem 01.05.2014

Kraftfahrer, die Eintragungen (Punkte) im Fahreignungs-Bewertungssystem (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg) haben, müssen folgende Punktegrenzen kennen.

Punkte

Teilnahme

1-3

Vormerkung,

keine Benachrichtigung an Betroffene, durch freiwillige Teilnahme an einem FES kann 1 Punkt abgebaut werden.

4-5

Verwarnung (1. Mahnstufe)

Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich gebührenpflichtig verwarnt und auf die Möglichkeit ein Fahreignungsseminar freiwillig zu besuchen hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann noch 1 Punkt abgebaut werden.

6-7

Ermahnung (2. Mahnstufe)

Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls schriftlich und gebührenpflichtig ermahnt und auf die Möglickeit ein Fahreignungsseminar freiwillig zu besuchen hingewiesen. Es werden aber keine Punkte mehr abgebaut.

8

Entzug,

die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Dieses Seminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme

       die Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Modulen á 90 Minuten statt. Wobei das 2. Modul frühestens nach Ablauf  von einer Woche nach Abschluss des 1. begonnen werden darf.

       und

  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme

       die Teilmaßnahme hat 2 Einzelsitzungen á 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit einer Seminarerlaubnis für                               Verkehrspsychologie statt. Die 2. Sitzung darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der 1. Sitzung begonnen                   werden.

Seit dem 01.05.2014 gelten starre Tilgungsfristen, also ohne Verlängerung durch neue Taten:

Tat

Tilgungsfrist

Ordnungswidrikeiten mit 1 Punkt:                             2,5 Jahre

Ordnungswidrikeiten mit 2 Punkten:                          5 Jahre

Straftaten mit 2 Punkten                                              5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten                                             10 Jahre

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wie oft bekommt man Punkte abgezogen ?!

Der Besuch eines FES Seminares kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabbau genutzt werden.

Punktestand vor dem 01.05.2014

1 - 3

4 - 5

6 - 7

8 - 10

11 - 13

14 - 15

16 - 17

18 u. mehr

 Punktestand ab dem 01.05.2014

1

2

3

4

5

6

7

8

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