
Zweirad-Ausbildung

Suzuki Gladius
Fahrerlaubnisklasse A Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Kraftrad über 45 km/h bbH
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über 35 kW Motorleistung
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Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
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Kraftfahrzeuge
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Motorleistung mehr als 15 kW,
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Hubraum mehr als 50 ccm.
Mindestalter:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Kawasaki Z650
Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder
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bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter: 18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Honda Rebel
geeignet für ''kleinere Menschen''
Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder
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bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
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Mindestalter: 18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

KTM Duke
Fahrerlaubnisklasse A1 Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Das Verhältnis vom Leistungsgewicht beträgt max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung aber maximal 15 kW.
Mindestalter: 16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mofa
mit maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter: 15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.