Zweirad-Ausbildung
Suzuki Gladius
Fahrerlaubnisklasse A Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad über 45 km/h bbH
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über 35 kW Motorleistung
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Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Kraftfahrzeuge
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Motorleistung mehr als 15 kW,
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Hubraum mehr als 50 ccm.
Mindestalter:
Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Kawasaki Z650
Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder
bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter: 18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Honda Rebel
geeignet für ''kleinere Menschen''
Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder
bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter: 18
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
KTM Duke
Fahrerlaubnisklasse A1 Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Das Verhältnis vom Leistungsgewicht beträgt max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung aber maximal 15 kW.
Mindestalter: 16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mofa
mit maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter: 15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.