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Zweirad-Motorrad

Zweirad-Ausbildung

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Suzuki Gladius

Fahrerlaubnisklasse A Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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Kraftrad über 45 km/h bbH

  • über 35 kW Motorleistung 

  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

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Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung mehr als 15 kW,

  • Hubraum mehr als 50 ccm.

Mindestalter:

Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)

bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre


Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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Kawasaki Z650

Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder 

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bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.

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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Mindestalter: 18

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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Honda Rebel
geeignet für ''kleinere Menschen''

Fahrerlaubnisklasse A2 Mittelschwere Krafträder 

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bis 35 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 0,2 kg pro kW.

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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

​

Mindestalter: 18

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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KTM Duke

Fahrerlaubnisklasse A1 Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Das Verhältnis vom Leistungsgewicht beträgt max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung aber maximal 15 kW.

Mindestalter: 16

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Zweirad-Mofa
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Mofa
mit maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Mindestalter: 15 

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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