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Führerscheinklasse B196

Schlüsselzahl B196

Fahrerlaubnis gilt für:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder

(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.

Eingeschlossene

Klassen:

-

Mindestalter:

25 Jahre

​Mindestens 5 Jahre im besitz der Klasse B

 

Mindestdauer der

Ausbildung:

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B

bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.

 

Theorie:
4 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse A

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


5 Doppelstunden

Abzulegende Prüfungen:

KEINE PRÜFUNG ERFORDERLICH!

Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen.

 

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

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