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Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Fahrerlaubnis gilt für:

Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG

  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Eingeschlossene

Klassen:

AM

(Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h)

​

L

(Traktoren bis 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)

Mindestalter:

18  
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Mindestdauer der

Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

  •   2 Doppelstunden Zusatzstoff

​

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Abzulegende Prüfungen:

  • Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehler Punkte 10; es sei denn, 2. Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die Theoretische Prüfung als nicht bestanden).

  • Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).

  • Praxis: Dauer mindestens 55 Minuten

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