
Führerscheinklasse B197
Schlüsselzahl B197
Fahrerlaubnis gilt für:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 197
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Eingeschlossene
Klassen:
AM
(Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h)
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L
(Traktoren bis 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
Mindestalter:
18 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B197 bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der
Ausbildung:
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B
bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff der Klasse B
2 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse B
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Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
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5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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min- 10 Fahrstunden a 45 min auf einem KFZ mit Schaltgetriebe
Für den Nachweis nach §17a Absatz 4 der Fahrerlaubnis- Verordnung sind mindestens 10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem KFZ mit Schaltgetriebe der Klasse B auszubilden.
Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrtzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln.
Grundlage der Ausbildung sind die in Teil B der Prüfungsrichtlinie für die praktische Farerlaubnisprüfung definierten Anforderungen hinsichtlich der Kompetenz zur Fahrzeugbedienung eines Kraftfahrzeugs mit manuellem Schaltgetriebe,
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Abzulegende Prüfungen:
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Theorie: bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen (zulässige Fehler Punkte 10; es sei denn, 2. Fragen mit der Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet, dann gilt die Theoretische Prüfung als nicht bestanden).
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Theorie: bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen (zulässige Fehlerpunkte 6).
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Praxis: Dauer mindestens 55 Minuten
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min. 15 Minütigen Fahrt Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder der Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer mindestens 15- minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
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Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 197 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7 beizubringen.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 197 darf ein Jahr nicht überschreiten.